Ein Hausmeisterservice kann in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Hausmeisterservice-Kosten aufgeführt.
Hausmeisterservice als Betriebsausgabe
Hausmeisterservice-Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn der Hausmeisterservice für den Betrieb eines Unternehmens genutzt wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Hausmeisterservice für ein Gewerbeobjekt oder eine gewerbliche Immobilie in Anspruch genommen wird.
Hausmeisterservice als Werbungskosten
Hausmeisterservice-Kosten können auch als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Hausmeisterservice für die Vermietung einer Immobilie genutzt wird. In diesem Fall muss der Hausmeisterservice dazu beitragen, die Immobilie für Mieter attraktiver zu gestalten und somit die Vermietung zu fördern.
Hausmeisterservice als haushaltsnahe Dienstleistungen
Hausmeisterservice-Kosten können auch als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, wenn der Hausmeisterservice für den Haushalt eines Privathaushalts genutzt wird. Dazu muss die Immobilie allerdings dem Privathaushalt dienen und nicht vermietet sein.
Höhe der Absetzbarkeit
Die Höhe der Absetzbarkeit von Hausmeisterservice-Kosten hängt von der Art der Absetzbarkeit ab. Als Betriebsausgaben sind Hausmeisterservice-Kosten vollständig absetzbar, als Werbungskosten sind sie zu 50% absetzbar und als haushaltsnahe Dienstleistungen sind sie zu 20% absetzbar.
Nachweis der Kosten
Um Hausmeisterservice-Kosten steuerlich geltend machen zu können, müssen diese nachgewiesen werden. Dazu gehört eine Rechnung des Hausmeisterservices mit Angabe von Leistungen und Kosten. Auch Belege für eventuelle Zahlungen, wie z.B. Überweisungsbelege oder Quittungen, müssen vorgelegt werden.